Miete / Mietpreis

Der Mietpreis, auch Mietbetrag oder einfach nur „Miete“ genannt, wird so definiert: die Miete ist der für die (zeitweilige) Nutzung beziehungsweise Überlassung bestimmter Einrichtungen (u.a. einer Immobilie oder einer Wohnung – losgelöst davon, ob es sich hierbei um eine 1-Zimmer-Wohnung, eine 2-Zimmer-Wohnung oder eine 3-Zimmer-Wohnung oder um eine 4-Zimmer-Wohnung handelt), Gegenständen oder Dienstleistungen zu zahlende Preis. Bis zum 01. September 2001 wurde dieser Begriff auch mit dem Wort „Mietzins“ umschrieben, der sinngemäß auch das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Mietobjekten bezeichnete.

Die Mieten in Deutschland unterliegen Angebot und Nachfrage. Diese beide Faktoren bestimmen grundsätzlich den zu ermittelten Mietpreis – so, wie das auch bei allen Gütern und Leistungen in der Wirtschaft der Fall ist. Der zu zahlende, bzw. zu beziehenden Mietpreis wird jedoch vom Staat „mit reguliert“: u.a. erlässt der Gesetzgeber Gesetze und Vorschriften und greift damit aktiv in den Wohnungsmarkt ein. Er tritt auch als Förderer des privaten Wohnungsbaus oder gar als Initiator von Wohnungsbauprogrammen auf, um generell die Wohnungsversorgung der Bevölkerung zu garantieren. Dem Anspruch auf ausreichenden Wohnraum und angemessene Wohnbedingungen wird so entsprochen (siehe dazu „das Recht auf Wohnen).

Die Sicherung der Gesellschaften findet sich so im Recht auf Wohnraum wieder. Die Wohnversorgung und die Wohnqualität hat sich innerhalb dieses „Rechtssatzes“ in Deutschland entwickelt und ständig weiter verbessert – insbesondere im Vergleich mit den anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union (u.a. osteuropäische Länder).
Hierzu gibt es seit 2009 unterschiedliche Online Beiträge, wie z. Bsp.: Wohnen in Deutschland

Es gibt unterschiedliche Arte von Mieten. Hier findet ihr eine Auswahl mit einer entsprechenden kurzen Definition der einzelnen verschiedenen Mietarten:

Indexmiete:

Eine Indexmiete ist eine variable Miete, deren Entwicklung an einen bestimmten unterliegenden Index gebunden ist. Für Wohnimmobilien in Deutschland ist dies der Verbraucherpreisindex (also eine Koppelung an die Inflationsrate)

Staffelmiete:

Die Entwicklung der Staffelmiete steht von Anfang an fest. Mieter und Vermieter einigen sich schon bei Abschluss des Mietvertrages über die künftigen Steigerungen sowohl bezüglich Zeitpunkt als auch Höhe.

Kaltmiete:

In der Kaltmiete ist nur das Entgelt für die Nutzung der Räume enthalten. Betriebskosten wie Heizung sind darin nicht enthalten. Umgangssprachlich handelt es sich um ein Synonym der Nettokaltmiete.

Nettokaltmiete:

Wie bereits obenstehend für die Kaltmiete erleutert, umfasst die Nettokaltmiete lediglich den Teil der Miete, der dem Vermieter für die Überlassung der Räume zusteht. Betriebskosten sind hierin nicht enthalten.

Bruttokaltmiete:

Werden zur Nettokaltmiete die kalten Betriebskosten addiert, also alle Betriebskosten außer Heizung und Warmwasser, kommt man zur Bruttokaltmiete.

Bruttowarmmiete:

Diese umfasst neben der (Netto-) Kaltmiete auch sämtliche Betriebskosten einschließlich Warmwasser und Heizung. Die Bruttowarmmiete ist der Betrag, den die Mieter jeden Monat an ihren Vermieter überweisen.

Vergleichsmiete:

Die Vergleichsmiete, auch als ortsübliche Vergleichsmiete bezeichnet, ist die Miete, welche in einer Gemeinde üblicherweise für vergleichbaren Wohnraum aufgerufen wird.

Kalkulatorische Miete:

Nutzen Unternehmen eigene Räumlichkeiten, für die sie keine Miete zahlen, werden in der Kostenrechnung kalkulatorische Mieten angesetzt. Hierbei handelt es sich um Opportunitätskosten, da das Unternehmen für die Räume bei einer Vermietung statt der eigenen Nutzung Mieteinnahmen generieren würde.