Mangelware 2-Zimmer Wohnung

Auch für eine 2-Zimmer Wohnung gilt als Grundvoraussetzung, dass die Führung eines selbstständigen Haushaltes möglich ist. Das gilt dann auch für alle Wohnungen/Unterkünfte. Die Wohnung muss hierbei eine baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit sein, die mit einem eigenen Zugang versehen ist und auch aus 2 Zimmern besteht. Um als Wohnung nach dem Gesetz zu gelten, müssen daneben Toilette, Dusche oder ein Bad vorhanden sein. Zusätzlich gilt, dass die Wohnfläche größer als 23 Quadratmeter ist.

Auch bei 2-Zimmer Wohnungen, gesamteinheitlich über Deutschland verteilt, kommt immer wieder das Thema Wohnungsnot und bezahlbarer Wohnraum auf. Durch die fortschreitende Haushaltsverkleinerung (Trend zu Single-Haushalten) explodieren insbesondere in München, Berlin,Frankfurt und auch in Hamburg die Mietpreise: bezahlbare Unterkünfte werden generell – trotz Mietpreisbremse – zunehmend und innerhalb dieser Wohnungsgröße – immer knapper. Aktuell sind Politiker und Kommunen gefragt, den Ruf nach Neubauten ernst zu nehmen und „Hausprojekte“ schnell umzusetzen. Hierzu bedarf es gemeinsamer Anstrengungen der Entscheidungsträger für bezahlbaren Wohnungsbau auf allen Ebenen: Neben Bund, Ländern und Kommunen (diese schaffen hierfür die Voraussetzungen) sind dann Investoren und Planer, Förderinstitute und Genehmigungsbehörden sowie Verwalter, Eigentümer, die Wirtschaft und soziale Träger gefragt.

 

Wie stehen die Chancen, eine geeignete Wohnungsgröße zu finden?

Anhand der nachstehenden Grafik können Sie sich einen deutschlandweiten Überblick darüber verschaffen, wie es um die Verfügbarkeit, bzw. den Bedarf an den verschiedenen Wohnungsgrößen steht.

Allgemein lässt sich, wie erwartet, feststellen, dass es besonders in und um größere Städte herum zu einem erhöhten Wohnungsmangel kommt, wohingegen in anderen Teilen des Landes besonders an größeren Wohnungen ein Überangebot besteht.

Für genauere Details zu den jeweiligen Landkreisen klicken Sie einfach den entsprechenden Kreis an.