Deutscher Mieterbund

Der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB) versteht sich als ein Bundesverband von Mietervereinen, der die Interessen der Mieter von Wohnraum in Deutschland vertritt. Er ist dabei die Dachorganisation von 15 Landesverbänden. Diese wiederum sind ebenfalls eingetragene Vereine und fungieren als Dachverbände der 300 örtlichen Mieterverbände. Alle dieser regionalen Mieterverbände sind rechtlich und organisatorisch eigenständig. Derzeit sind rund 1,3 Mio. Haushalte in Deutschland Mitglied eines der Mieterbünde und können sich in mehr als 500 Beratungsstellen deutschlandweit beraten lassen. Auf internationaler Ebene gehört der DMB der International Union of Tenants an – einer international organisierten, wenngleich örtlichen Organisation lokaler Wohnungsmieter, die für ihre gemeinsamen Interessen einstehen.

Der Aufbau der Mieterbund-Organisation ist dreistufig ausgeführt:
– die örtlichen Mietervereine versammeln etwa drei Millionen Mitglieder bundesweit und sind Mitglied in dem jeweiligen Landesverband, der wiederum dem Bundesverband angehört.
– der Bundesvorstand wird von der Mitgliederversammlung, dem Deutschen Mietertag, gewählt, der aus Delegierten der Landesverbände gebildet wird.

Der Deutsche Mieterbund wurde im Jahr 1900 als eingetragener Verein gegründet und hat heute seinen Dienstsitz mit ca. 1.300 hauptberuflichen und 2.500 ehrenamtlich beschäftigen Mitarbeitern in Berlin. Der im Frühjahr 1990 gegründete Mieterbund der DDR schloss sich dann im Oktober 1990 dem Deutschen Mieterbund an. Die Mieterorganisation wurde in der Folge auch in Ostdeutschland mit umfangreicher Unterstützung der westdeutschen Mietervereine wieder – und gemeinsam – aufgebaut. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des DMB sowie der Landesverbände sind im politischen Bereich zu finden.

Die kleinste Einheit des Mieterbunds sind die genannten 300 regionalen Mietervereine. Sie finanzieren sich nur durch die Beiträge ihrer Mitglieder – entscheiden jedoch selbständig über die Höhe ihrer Beiträge. Die hier festgelegte Höhe der Mitgliederbeiträge richtet sich nach der zu bezahlenden Umlage für die Landesverbände. In den Mietervereinen steht immer die Beratung der Mitglieder im Vordergrund.

Der Landesverband (die nächst höherer Einheit in dieser Organisation) wirkt im Gesetzgebungsverfahren als Sachverständiger mit und bezieht zu aktuellen mietrechtlichen und städtebaulichen Fragen Stellung.

Im Fokus des Deutschen Mieterbunds stehen „die Erhaltung und der Ausbau des sozialen Mietrechts“ sowie „bezahlbare Mieten“ und ein „ausreichendes Wohnungsangebot“. Auch die Beibehaltung und stetige Förderung des sozialen Wohnungsbaus sind Hauptziele des Vereins. Seit 1982 hat sich das Deutsche Mieterbund-Tätigkeitsfeld weiter ausgebaut: Mit seinem Sitz in Köln hat der DMB hier die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG gegründet. Hier werden u.a. auch Betriebskostenabrechnungen geprüft und korrigiert – sehr oft stellen Vermieter ihren Mietern Verwaltungskosten wie Telefon oder auch Bankgebühren in Rechnung oder nehmen einmal stattfindende Reparaturkosten – fälschlicherweise- mit in die Betriebskostenabrechnung auf.

Der Mieterbund hat bereits viele Schriften veröffentlicht, so z.B. das Mieterlexikon, ein Nachschlagewerk für Fachleute und Laien. Auch die Fachzeitschrift Wohnungswirtschaft und Mietrecht erscheint inzwischen seit 1948. Zusätzlich werden Mieter-Zeitungen gedruckt, die vom DMB initiiert und veröffentlicht werden. Seit den 1960er Jahren wird eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit betrieben, besonders mit den hier genannten, eigenen Veröffentlichungen – durch die DMB Verlags- und Verwaltungsgesellschaft. Seit 2004 wird u.a. auch jährlich der Betriebskostenspiegel zur Verfügung gestellt.