Glossar

Miete/Mietpreis
definiert sich als ein Betrag, der vom Vermieter an den Vermieter bezahlt wird. Er ist somit ein Preis für die Nutzung oder Überlassung einer Sache oder einer Einrichtung (u. a. Wohnungen), von Gegenständen oder Dienstleistungen.

Mietspiegel
erscheint einmal jährlich und versteht sich als Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im freifinanzierten Wohnungsbau.

Mietpreisspiegel
ermittelt, aufgrund gesetzlicher Vorlagen die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau.

Mietpreisrechner
ermittelt den Wert der Wohnung (ob zum Kauf oder zur Miete) und errechnet sich aus dem Mietspiegel. Hierbei werden u.a. die Qualität der Wohnlage mit berücksichtigt.

Mietpreisindex
ist eine Vergleichsgröße, die die durchschnittliche Veränderung von Nettokaltmieten innerhalb eines Zeitrahmens aufzeigt. Es werden identische Zeiträume für Mieten unter die Lupe genommen und miteinander verglichen.

 

Mietpreisbremse
ist eine vom Staat eingesetzte „Regulierung“ des Wohnungsmarketes mit dem Ziel Mieterhöhungen – insbesondere auf angespannten Wohnungsmärkten – ein zu dämmen.

Mietnebenkosten

werden als die Betriebskosten definiert, die alleine und tatsächlich auf den Mieter umgelegt werden können (z.Bsp. Hausbeleuchtung, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreiningung, Versicherungen und Wasserversorgung).

Betriebskosten
werden als die Kosten bezeichnet, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Er trägt diese Kosten in vollem Umfang.

Betriebskostenabrechnung

wird auch als Nebenkostenabrechnung bezeichnet und umfasst die jährlich wiederkehrende Abrechnung der übers Jahr vorausgezahlten Betriebskosten einer Mietwohnung oder einer anderen Liegenschaft.

Deutscher Mieterbund
Der Deutsche Mieterbund e. V. (DMB) ist ein Bundesverband von Mietervereinen. Er bildet eine politische Interessenvertretung aller Mieter von Wohnraum, unabhängig von Staat und Parteien, in Deutschland und ist zeitgleich die Dachorganisation von 15 Landesverbänden.

Hausgeld
wird in einem von Eigentümern beschlossenen Wirtschaftsplan definiert. Es handelt sich hierbei um  Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft an den Verband und dient dazu , dass u.a. Betriebs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten des Gemeinschaftseigentums „bedient werden können“.

Eigenbedarf
ist im Mietrecht als Kündigungsgrund i.S.d. § 573 BGB definiert. Der Vermieter darf einen Mietvertrag nur dann ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung hat.

Vergleichsmiete
wird ebenfalls als ortsübliche Vergleichsmiete bezeichnet und bildet sich aus den üblichen Entgelten (§ 558 Abs. 2 BGB), die in der Gemeinde/Stadt in den letzten vier Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vereinbart ist.

Mietvertrag
ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher und übereinstimmender Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt. Die Einräumung eine genutzte Sache zu ermöglichen steht in der Regel der Mietpreis gegenüber.


Immobilienmakler
werden tätig beim Kauf oder der Vermietung einer Sache/Wohnung, wobei er dann als Makler zwischen Eigentümer und Interessent auftritt. Er ist meist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der eine Gelegenheit für einen Kaufvertrag oder Mietvertrag für Immobilien inne hält.

Wohnung
bildet die Grundlage zur Führung eines eigenen Haushaltes und versteht sich als eine baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit mit einem eigenen Zugang. Ferner müssen eine Toilette, Dusche oder Bad (gesetzlich geregelt) vorhanden sein.