Hausordnung

Bevor die Unterschrift unter den Mietvertrag gesetzt wird, sollte man sich die Hausordnung anschauen. Diese regelt das Zusammenleben der Mietglieder des Hauses und der Besucher, ihre Rechte und ihre Pflichten. Es handelt sich dabei um eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die allerdings – was sich eigentlich von selbst versteht – keine Bestimmungen enthalten dürfen, die geltenden Gesetzen zuwiderlaufen. Es gibt in Deutschland keine grundsätzliche Pflicht, die Hausordnung in einem Gebäude, das von Besuchern betreten werden kann, auszuhängen. Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt allerdings vor, dass eine solche aufgestellt werden muss.

Verstößt ein Mieter gegen die Hausordnung, kommt es in weniger schweren Fällen üblicherweise zu einer Abmahnung, bei schweren oder wiederholten Fällen kann es allerdings sogar zu einer Kündigung oder einem Hausverbot kommen. Es handelt sich bei der Hausordnung allerdings keinesfalls um reine Schikane: Regeln, die die Sicherheit rund um Haus und Grund oder in öffentlichen Gebäuden vorschreiben sind auch im Sinne eines jeden Hausmitbewohners, bzw. Nutzers von Mehrfamilienhäusern. Auch ist ohne eine gewisse Ordnung das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach/ bzw. in einer Räumlichkeit oder auf einem Gelände kaum möglich.

Üblicherweise sind in einer Hausordnung die folgenden Punkte enthalten, wobei die genauen Regelungen selbstverständlich abweichen können:

Lärm: Es versteht sich schon von selbst, dass in einem Haus mit mehreren Bewohnern die Lärmbelästigung anderer weitestgehend möglich vermieden werden sollte – selbst wenn dies nicht schriftlich festgehalten ist, gebietet dies schon die Rücksichtnahme. Dies gilt insbesondere für die Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr sowie die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr morgens. An dieser Stelle ein Hinweis: Was für den einen Musik, kann für den anderen Lärmbelästigung in Form erzwungenen Kunstgenusses darstellen. Bei Feiern sollten die anderen Bewohner frühzeitig informiert werden. Dies ist aber natürlich kein Freifahrtschein für eine laute Party.

Sicherheit: Fluchtwege sind grundsätzlich freizuhalten, beispielsweise für den Fall eines Brandes. Es muss jederzeit sichergestellt sein, dass alle Bewohner im Notfall das Haus schnellstmöglich verlassen können. Auch sollte man Einbrechern das Leben nicht leichter machen, als es sein muss: Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren sollten grundsätzlich, auf jeden Fall zwischen 22 und 6 Uhr geschlossen gehalten werden.

Sauberkeit: Die Gemeinschaftsflächen sollten stets sauber gehalten werden. Ist kein externer Reinigungsdienst beauftragt, haben die Mieter nach dem vom Vermieter aufgestellten Reinigungsplan die Gemeinschaftsflächen im Haus (Flure, Treppenhäuser, Dachboden- und Kellerräume) sowie Zugangswege zum Hauses, Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus zu reinigen.
Lüften: Sowohl im Flur als auch in den Wohnungen sollte – auch im Winter – regelmäßig stoßgelüftet werden, um der Schimmelbildung vorzubeugen.

Haustiere: Nicht jedes Tier darf in jeder Wohnung leben. Grundsätzlich zulässig sind Kleintiere wie Vögel, Fische oder kleine Säuger (Hamster, Ratten, Kaninchen). Die Größe allein ist kein Kriterium: Auch ein kleiner Hund ist demnach kein Kleintier. Hunde und Katzen sind nicht grundsätzlich erlaubt, sondern es steht dem Vermieter frei, die Zustimmung zur Haltung von Hund und Katze zu verweigern. Auch dann, wenn die Erlaubnis erteilt wurde, kann sie bei wichtigem Grund widerrufen werden: Bellt ein Hund permanent, stellt dies eine Belästigung der anderen Bewohner dar und kann im Extremfall zum Widerruf führen (Siehe den Punkt Lärm).

Fahrzeuge: Fahrzeuge sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Dies umfasst nicht nur Autos, die auf den Parkplatz und nicht auf die Grundfläche gehören, sondern auch Fahrräder. Auch unter dem Aspekt Feuerschutz ist das Abstellen der Räder im Treppenhaus in aller Regel nicht zulässig.