Hausgeld

Als Hausgeld (auch Wohngeld genannt) werden die aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplanes geschuldeten Vorauszahlungen der Mitglieder von Eigentümergemeinschaften an den Verband (also die WEG = Wohnungseigentümergemeinschaft) verstanden. Das Hausgeld dient dazu, dass damit die Gemeinschaft ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen kann. Diese beziehen sich u.a. auf die Betriebs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten des Gemeinschaftseigentums. Die monatlichen Zahlungen jedes einzelnen Mietglieds der Eigentümergemeinschaft basieren auf einem vorab aufgestellten und von der Gemeinschaft genehmigten Wirtschaftsplan.

Dieser wird innerhalb der Eigentümerversammlung einmal jährlich gesichtet und entsprechend verabschiedet. Diese Vorschüsse decken dann z. Bsp. die laufenden Kosten für Hauswart, Reinigung, Strom und Heizung der Gemeinschaftsflächen, Gartenpflege, Müllentsorgung, Versicherungen und Kontoführung, Verwaltung sowie Instandhaltung. Für Letzteres wird in aller Regel eine Rücklage gebildet.

Diese Rücklage wird im Rahmen der Eigentümerversammlung gesichtet, diskutiert und dann für weitere 12 Monate (meist umfasst dieser Beschluss das nächste, kommende Kalenderjahr) verabschiedet und damit genehmigt. Die Instandhaltungsrücklage ist in der Jahresabrechnung gesondert darzustellen. Stellt sich während des laufenden Wirtschaftsjahres heraus, dass die geplanten Zahlungen im Wirtschaftsplan nicht ausreichen, muss der Wirtschaftsplan dann meist mit einer sogenannten Sonderumlage ergänzt werden. Diese dient überwiegend dazu, einen außergewöhnlichen sowie unvorhersehbaren Liquiditätsbedarf der Eigentümergemeinschaft abzudecken und ist von jedem Wohnungseigentümer zusätzlich zum Hausgeld zu zahlen. Als Beispiel können hier Modernisierungsmaßnahmen oder kurzfristig notwendige bauliche Veränderungen genannt werden.

Das Hausgeld ist vom Alter der Immobilie, ihrer Größe, dem Zustand und der Ausstattung (z. B. Gemeinschaftseinrichtungen wie Schwimmbad, Fahrradkeller, Fahrstuhl) abhängig. Selten, jedoch manchmal wird an Stelle von „Hausgeld“ auch der Begriff „Wohngeld“ benutzt, was zu Missverständnissen führen kann, da Wohngeld eine Sozialleistung vom Staat ist. Nach dem Wohngeldgesetz ist diese als eine staatliche Zuschussleistung zu den Wohnungskosten zu verstehen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Bürger.